ZUSCHUSS FÜR WISSENSTRANSFER

Eine der Herausforderungen bei der Umsetzung von 3R-Konzepten ist häufig die anfängliche Lernkurve, die andere Labors bei der Änderung ihrer Standardverfahren durchlaufen müssen. Es besteht die verständliche Sorge, dass eine potenziell hohe Anfangsinvestition bei der Anwendung eines anderswo validierten Ansatzes nicht erfolgreich sein könnte. Oft ist eine direkte Schulung durch die Einrichtung, die den neuen Ansatz entwickelt hat, der beste Weg, um das für die weitere Umsetzung erforderliche Fachwissen und Vertrauen zu erlangen.

Das Schweizer 3RCC will in dieser kritischen Phase zwischen der erfolgreichen Entwicklung eines 3R-Ansatzes und dessen breiterer Umsetzung in anderen Schweizer Institutionen oder Organisationen Unterstützung bieten. Junge Forscherinnen und Forscher (Doktoranden oder Postdocs), Technikerinnen und Techniker, Laborantinnen und Laboranten, die derzeit in der Schweiz tätig sind, werden ermutigt, sich für einen Kurzzeitaufenthalt bei einer anderen nationalen oder internationalen Forschungsgruppe zu bewerben, um einen entwickelten 3R-Ansatz zu erlernen und in ihrem Heimatlabor oder ihrer Heimateinrichtung umzusetzen. Interessierte Personen, die bereits im Rahmen einer anderen offenen oder gezielten Ausschreibung des 3RCC gefördert werden , sind für dieses Förderprogramm nicht zugelassen.

Der 3R-Ansatz kann im Bereich der Ersetzung, Verringerung oder Verfeinerung liegen und könnte ein bestimmtes alternatives Modell, eine Reihe statistischer Instrumente, eine neuartige Methodik oder Technologie sein. Das gastgebende Labor sollte bei der Entwicklung oder den wichtigsten Validierungsphasen des Ansatzes an vorderster Front stehen bzw. gestanden haben. Im Idealfall hat der reisende Forscher in seinem Heimatlabor bereits ein spezifisches Projekt in Vorbereitung, bei dem die neu erworbenen Kenntnisse/Fähigkeiten eingesetzt werden. Der Zuschuss kann Reisekosten, Unterbringung, Kosten für Verbrauchsmaterial oder andere Kosten abdecken, die direkt mit den während des Besuchs durchzuführenden Arbeiten verbunden sind, sowie mögliche Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung im Heimlabor. Beide Institutionen müssen nachweisen, dass sie den Austausch unterstützen, und von dem Forscher wird erwartet, dass er einen Bericht über den Austausch vorlegt. Obwohl Kooperationen zwischen Schweizer Institutionen bevorzugt werden, kann die gastgebende Forschungsgruppe auch ausserhalb der Schweiz angesiedelt sein, wenn dies als optimale Möglichkeit begründet werden kann.

Veröffentlicht : 22.07.2025

SCHLÜSSELDATEN

 

Bewerbungen geöffnet: 1. Mai 2025
Anmeldeschluss: 13. Juli 2025 (Mitternacht)

 

 

FÖRDERBEDARF

 

Budget: Bis zu CHF 10'000.- (Verbrauchskosten sollten nicht mehr als 50% des Gesamtbudgets ausmachen)
Dauer: Ein einzelner Tag, bis zu 8 Wochen Aufenthalt
Bewerbungsformular: Alle Anträge müssen über unser Förderungsportal. Eine Vorlage für das Formular finden Sie hier.
Förderungswürdigkeit: Jede Person, die derzeit in der Schweiz in einem 3R-relevanten Umfeld arbeitet, unabhängig vom Sektor(Wissenschaft, Industrie, Regulierungsbehörde, Non-Profit-Organisation usw.).